Wespen, Hornissen & Co.

Bienen, Hummeln und Wespen sind wichtige Bestäuber der Pflanzen. Wenige Menschen wissen, dass Wespen und Hummeln, im Gegensatz zu den Bienen, auch bei kühleren Temperaturen fliegen und so bereits im zeitigen Frühjahr Obstbäume, Sträucher und Blumen bestäuben. Zudem verfüttern alle staatenbildenden Wespenarten Insekten an ihre Larven und betätigen sich somit als kostenlose Schädlingsbekämpfer in unseren Gärten.

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Wann sind Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen „aggressiv“?

 

Alle staatenbildenden Insekten haben nur dicht um ihr Nest herum den Instinkt, ihr dort lebendes Volk mit der Königin gegenüber Störungen durch Attacken zu verteidigen. Als Störungen im Nestbereich gelten: Heftige Bewegungen, verstellen der Flugbahn, Erschütterungen des Wabenbaues oder des Nistplatzes, Stochern am Nest sowie das Anatmen der Tiere dicht vor dem Nest. Die Weibchen von Bienen, Hummeln und Wespen (nicht jedoch die Männchen) besitzen einen Wehrstachel, den sie in der Regel nur einsetzten, wenn sich ihre Brut oder sie selber in Gefahr befinden. Von Natur aus sind die Tiere weder aggressiv noch stechwütig. Dies gilt auch für die Hornisse.


Autsch – Gestochen

Für normal empfindliche Menschen sind Wespen- und Hornissenstiche völlig harmlos.

Nur bei einem Stich in den Rachen oder Allergien gegen Insektenstiche, die sich z. B. durch Atemnot, Schwellungen am ganzen Körper, Herzjagen, Magenund Darmkrämpfe oder andere schwerwiegende Symptome äußern, können die Stiche für die betreffende Person gefährlich werden und erfordern sofortige ärztliche Hilfe. Zögern Sie nicht und verständigen Sie sofort die Rettungsleistelle über den Notruf 112.


Sommerzeit – Räuberzeit

Wespen am Frühstückstisch oder an der Kaffeetafel können natürlich lästig sein. Sommer und Herbst sind die Zeiten, in der wir Menschen gerne auf dem Balkon oder im Garten essen und uns vor allem durch Wespen gestört fühlen. Während die Tiere zunächst vor allem an Wurst und Fleisch interessiert sind, um dies an ihre Larven zu verfüttern, fliegen sie später, im Herbst, besonders auf süße Getränke, Obst und Kuchen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Entwicklung der Brut fast abgeschlossen, und die kohlenhydratreichen Ausscheidungen der Larven als Nahrungsquelle für die Arbeiterinnen entfallen. Obst, Kuchen, Säfte, Flaschenwaren und entsprechende Essensreste sollten Sie nicht lange unbedeckt lassen. Vor dem Trinken aus offenen Flaschen und Gläsern im Freien sollten Sie sich vergewissern, dass keine Wespe hineingefallen ist, Kinder sollten Getränke mit Strohhalm trinken.


Vorsichtsmaßnahmen und Eigenschutz

Hat eine Wespenkönigin ihr Nest an einem besonders ungünstigen Platz gebaut wie z.B. in der Nähe eines Fensters oder Einganges, so kann dieses Nest häufig dennoch dort belassen werden. Meist reichen einige einfache Maßnahmen wie das Anbringen eines Fliegengitters vor dem Fenster oder die Befestigung eines Brettes, um die Flugrichtung der Tiere zu ändern. Um Insekten nicht unbedingt zum Nisten an ungünstigen Plätzen einzuladen, können Sie vor der „Flugsaison“, d.h. im Winter oder zeitigem Frühjahr, vorbeugend mögliche Einflugsöffnungen z. B. mit Silikonmasse verschließen. Lassen Sie die Tiere am besten dort nisten, wo sie sich ihren Platz gesucht haben. Sie haben von den Tieren nichts zubefürchten, um im Spätsommer bis Herbst werden die Nistplätze ohnehin aufgegeben. Bei Wespen, Hummeln und Hornissen überwintern nur die Königinnen, und der Rest des Volkes stirbt. Der vorhandene Wabenbau wird nicht wieder bezogen.


An wen kann ich mich wenden um das Nest entfernen zu lassen.

Die Feuerwehr rückt nur zur Gefahrenabwehr aus, d. h. sofern von dem Nest eine direkte Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Dies ist meist nur dann gegeben wenn das Nest sich im Haus- oder Wohnungsinneren oder in direkter Nähe zu öffentlichen Orten wie Kindergärten oder Krankenhäusern befindet.

Wespen und Hornissen stehen unter Natur- bzw. Artenschutz. Deshalb ist es niemandem ohne Genehmigung des Landratsamts erlaubt, diese zu vernichten oder zu entfernen.

Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die zuständige Stadtverwaltung.